Auf einen Blick
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 650 bis 2.150 Euro brutto, für ein Mehrfamilienhaus mit drei bis zwölf Wohnungen 2.300 bis 5.000 Euro (Stand September 2026).
- Das BAFA zahlt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Beim Einfamilienhaus bleiben meist 550 bis 1.500 Euro Eigenanteil.
- Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf spätere Zuschüsse gilt seit dem 21. Juli 2026 erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber.
- Die Verbraucherzentrale NRW berät in der Beratungsstelle, am Telefon und per Video kostenlos, zu Hause für 40 Euro.
Die Förderrichtlinie für die Energieberatung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Nachfolgeregelung haben wir bis zum Stand dieses Textes nicht gefunden. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Kosten einer Energieberatung nach Gebäude
Das Honorar hängt vor allem an Größe und Zustand des Hauses. Bei größeren Gebäuden dauert schon die Begehung vor Ort mehrere Stunden statt einer.
Die Spannen stammen aus einer Marktbeobachtung von Beratungs- und Vergleichsportalen. Finanztip nennt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus unter 2.000 Euro, die dort verglichenen Anbieter verlangen nach Förderung ab 940 bis ab 1.350 Euro.
| Gebäude | Honorar in Euro | Zuschuss in Euro | Eigenanteil in Euro |
|---|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus, einfach | 650 bis 1.100 | 325 bis 550 | 325 bis 550 |
| Ein-/Zweifamilienhaus, Standard | 1.100 bis 1.600 | 550 bis 650 | 550 bis 950 |
| Ein-/Zweifamilienhaus, Altbau oder komplex | 1.600 bis 2.150 | 650 | 950 bis 1.500 |
| Mehrfamilienhaus, 3 bis 6 Wohnungen | 2.300 bis 4.000 | 850 | 1.450 bis 3.150 |
| Mehrfamilienhaus, 7 bis 12 Wohnungen | 3.500 bis 5.000 | 850 | 2.650 bis 4.150 |
BAFA-Förderung: 50 Prozent, höchstens 650 Euro
Die Bundesförderung "Energieberatung für Wohngebäude" übernimmt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Erläutert der Berater den Fahrplan zusätzlich in der Eigentümerversammlung, gibt es einmalig bis zu 250 Euro. Diese Sätze gelten seit dem 7. August 2024. Vorher waren es 80 Prozent und bis zu 1.300 Euro, mit denen ältere Ratgeber noch rechnen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Mieter und Pächter nur mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers. Der Bauantrag für das Haus muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Beantragen Sie die Förderung selbst im Online-Portal, oder lassen Sie den Berater das mit Vollmacht tun. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss eingehen, außer der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Ausgezahlt wird nur an Sie: Sie bezahlen die volle Rechnung und erhalten den Zuschuss nach dem Verwendungsnachweis.
Der iSFP-Bonus: was der Fahrplan bei der Sanierung bringt
Der eigentliche Gegenwert liegt in den Sanierungsmaßnahmen danach. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke und Fenstern mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP kommen 5 Prozentpunkte hinzu, und die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit steigen von 30.000 auf 60.000 Euro.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Schwelle: Bei einem Haus mit einer Wohneinheit gibt es den Bonus erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten, und nur auf den Betrag darüber. Kosten aus mehreren Anträgen im selben Jahr werden nicht addiert. Die Maßnahme muss im Fahrplan stehen und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
Den Heizungstausch fördert die KfW mit 30 Prozent Grundförderung, ohne iSFP-Bonus. Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent, beim Einfamilienhaus auf höchstens 5.000 Euro Kosten.
| Förderfähige Kosten Gebäudehülle in Euro | Zuschuss ohne iSFP in Euro | Zuschuss mit iSFP in Euro |
|---|---|---|
| 20.000 | 3.000 | 3.000 |
| 30.000 | 4.500 | 4.500 |
| 50.000 | 4.500 | 8.500 |
| 60.000 | 4.500 | 10.500 |
Der günstige Einstieg: Verbraucherzentrale NRW
Wer erst wissen will, wo das Haus steht, fängt bei der Verbraucherzentrale NRW an. Die Beratung in der Beratungsstelle, am Telefon und per Video ist kostenlos, die Beratung zu Hause kostet 40 Euro. Möglich macht das ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums. Für einkommensschwache Haushalte ist das gesamte Angebot kostenfrei.
Ein individueller Sanierungsfahrplan entsteht dabei nicht. Für den iSFP-Bonus brauchen Sie einen Experten aus der Expertenliste.
Förderprogramme der Städte im Ruhrgebiet
Über das Projekt Energiesparhaus Ruhr von Regionalverband Ruhr und Handwerk Region Ruhr machen 36 Städte und Gemeinden eigene Angebote. Gutscheine für Energieberatungen führt die Übersicht als verfügbar in Hagen, Schwelm, Waltrop und Witten, in Dortmund, Gelsenkirchen, Herne und Castrop-Rauxel als ausgeschöpft. Hagen erstattet für eine Erstberatung im Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 100 Euro, begrenzt auf 100 Gutscheine.
Herne bezuschusst Dämmung, Fenster und Außentüren selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit 5 Prozent, höchstens 500 Euro, ab 2.000 Euro Gesamtkosten. Voraussetzung ist eine vorherige Energieberatung mit Schwerpunkt Gebäudehülle, außer bei einzelnen Fenstern, Türen und Einblasdämmung. Die Übersicht führt das Programm als verfügbar, die veröffentlichte Richtlinie nennt eine Antragsfrist bis 30. November 2025 mit Verlängerungsklausel. Fragen Sie vorher beim Klimaschutzmanagement nach.
Im Verzeichnis finden Sie Energieberater aus dem Ruhrgebiet.
Abgrenzung: der Energieausweis
Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie ein Haus braucht. Er ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht und gilt zehn Jahre. Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem gemessenen Verbrauch, der Bedarfsausweis mit der Bausubstanz. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, wenn der Wärmeschutz von 1977 nicht erreicht wird.
Laut co2online kostet ein Verbrauchsausweis bis etwa 250 Euro, ein Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro. Was zu tun ist, steht darin nicht. Das leistet erst die Energieberatung.
Qualifizierte Energieberater finden und beauftragen
Gefördert wird nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Wohngebäude steht. Die Liste tragen Bundesministerien, BAFA, KfW und die Deutsche Energie-Agentur, sie führt mehr als 22.800 qualifizierte Fachleute und lässt sich nach Postleitzahl durchsuchen. Prüfen Sie die Listung des Energieberaters, bevor Sie unterschreiben.
Nach der Bewilligung muss die Beratung binnen neun Monaten abgeschlossen sein. Auf den Termin vor Ort warten Sie bei den von Finanztip verglichenen Anbietern fünf Tage bis zwei Wochen. Der Fahrplan zeigt entweder eine Sanierung in Schritten oder den Weg zum Effizienzhaus in einem Zug.
- Angebot einholen und Listung prüfen.
- Förderung im BAFA-Portal beantragen, selbst oder per Vollmacht.
- Vertrag schließen.
- Datenaufnahme vor Ort.
- Übergabe und Erläuterung des iSFP.
- Rechnung bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten.
Was diese Zahlen sind und was nicht
Die Honorare sind Orientierungswerte aus bundesweiten Marktbeobachtungen, keine Angebote und keine Erhebung im Ruhrgebiet. Die Förderbedingungen stammen von BAFA, KfW und aus dem Bundesanzeiger. Kommunale Programme ändern sich oft kurzfristig. Stand: 9. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Gebäudeenergieberater?
Für ein Einfamilienhaus mit Sanierungsfahrplan meist 1.100 bis 2.150 Euro brutto, bei einfachen Häusern ab 650 Euro. Das BAFA übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus mit drei bis sechs Wohnungen liegen die Kosten für den Energieberater bei 2.300 bis 4.000 Euro.
Ist ein Energieberater Pflicht?
Für die Sanierung selbst nicht, für viele Fördermittel schon. Den BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster gibt es nur mit einem Energieeffizienz-Experten, den Heizungszuschuss der KfW nur mit Bestätigung von Experte oder Fachunternehmen. Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen nach Paragraf 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ein Beratungsgespräch zum Energieausweis führen, wenn es kostenlos angeboten wird.
Wann macht eine Energieberatung Sinn?
Vor jeder größeren energetischen Sanierung und vor dem Kauf eines älteren Hauses. Der Sanierungsfahrplan legt die Reihenfolge fest, damit Dämmung, Fenster und Heizung zusammenpassen. Finanziell lohnt er sich vor allem, wenn Sie mit einem Antrag mehr als 30.000 Euro in die Gebäudehülle stecken.
Kann ich Energieberatung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen?
Der passende Weg ist Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes, eine eigene Regel für energetische Sanierungen. Planen oder begleiten Energieberater die energetische Sanierung Ihres selbst bewohnten Hauses, mindern ihre Kosten die Steuer um 50 Prozent. Das gilt nicht, wenn Sie für die Maßnahme Zuschüsse, zinsverbilligte Kredite oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Den Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Nachvollziehbar
Quellen
- BAFA, Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude Fördersatz 50 Prozent, Höchstbeträge 650 und 850 Euro, 250 Euro für die Erläuterung vor der Eigentümergemeinschaft, Antrag vor Vertragsabschluss, Vollmacht für den Berater, Auszahlung nur an den Antragsteller, Pflicht zur Datenaufnahme vor Ort, Expertenliste
- Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude vom 31. Mai 2023, Bundesanzeiger BAnz AT 21.06.2023 B1 Antragsberechtigte, Gebäudealter zehn Jahre, erneute Förderung nach vier Jahren, Mindestinhalt der Beratung, Bewilligungszeitraum neun Monate, Befristung bis 31. Dezember 2026, Sanierung in Schritten oder zum Effizienzhaus
- Förderdatenbank des Bundes, Energieberatung für Wohngebäude Laufzeit 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026, Antrag durch den Beratungsempfänger
- Ökozentrum NRW, Energieberatung für Wohngebäude, Update vom 7. August 2024 Senkung von 80 auf 50 Prozent und von 1.300 auf 650 sowie 1.700 auf 850 Euro für Anträge ab 7. August 2024
- BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Grundfördersatz 15 Prozent, Höchstgrenzen 30.000 und 60.000 Euro, iSFP-Bonus 5 Prozent erst ab 30.000 Euro und nur auf den Betrag darüber, Pflicht zur Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- BAFA, Anlagentechnik (außer Heizung) Keine Summierung der Investitionskosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres für die iSFP-Schwelle
- BAFA, Fachplanung und Baubegleitung Fördersatz 50 Prozent, höchstens 5.000 Euro förderfähige Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- co2online, Individueller Sanierungsfahrplan, Stand 21. September 2026 Umsetzung innerhalb von 15 Jahren, kein iSFP-Bonus beim Heizungstausch, Bonus seit Juli 2026 nur über 30.000 Euro
- Ökozentrum NRW, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Meldung vom 21. Juli 2026 Neustart der BEG-Förderung zum 21. Juli 2026 mit geänderter iSFP-Bonus-Regel
- KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458) Heizungstausch als KfW-Zuschuss mit 30 Prozent Grundförderung, Bestätigung durch Experten oder Fachunternehmen, kein iSFP-Bonus genannt
- 42watt, iSFP Kosten, Stand 4. September 2026 Honorarspannen für Energieberatung mit iSFP nach Gebäudetyp, längere Begehung bei größeren Gebäuden
- Finanztip, Energieberater: Kosten, Förderung und Anbieter, Stand 29. Juli 2026 Honorar hängt an Größe und Zustand, Beratung für Ein- und Zweifamilienhaus unter 2.000 Euro, Anbieterpreise nach Förderung ab 940 bis ab 1.350 Euro, Wartezeit auf den Vor-Ort-Termin
- Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Beratung in der Beratungsstelle, am Telefon und per Video kostenfrei, Beratung zu Hause 40 Euro
- Energieberatung der Verbraucherzentrale, Beratung zu Hause Höchstens 40 Euro dank Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kostenfrei für einkommensschwache Haushalte
- Energiesparhaus Ruhr, Förderungen und Sonderaktionen Stand der kommunalen Gutscheine für Energieberatung und der Herner Förderung Gebäudehülle
- Energiesparhaus Ruhr, Das Projekt Projekt von Regionalverband Ruhr und Handwerk Region Ruhr in 36 Städten und Gemeinden
- Stadt Hagen, Gutschein-Aktion für Erstberatungen zur energetischen Gebäudesanierung Erstattung bis 100 Euro, 100 Gutscheine, Gutschein vor der Beratung
- Serviceportal der Stadt Herne, Antrag Förderung Gebäudehülle, mit Richtlinie Zuschuss 5 Prozent, höchstens 500 Euro, Bagatellgrenze 2.000 Euro, Energieberatung mit Schwerpunkt Gebäudehülle als Voraussetzung, Antragsfrist 30. November 2025 mit Weiterführungsklausel
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Träger der Liste, Suche nach Postleitzahl und Kategorie, mehr als 22.800 registrierte Experten
- Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz), Paragraf 80 Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf und Vermietung, Bedarfsausweis für Häuser unter fünf Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977, Beratungsgespräch für Käufer
- Finanztip, Energieausweis, Stand 19. Dezember 2025 Kosten von Verbrauchs- und Bedarfsausweis laut co2online, Begehung extra, zehn Jahre Gültigkeit
- Einkommensteuergesetz, Paragraf 35c Steuerermäßigung von 50 Prozent für Energieberaterkosten bei Planung oder Begleitung, Ausschluss bei Zuschüssen, zinsverbilligten Darlehen und Paragraf 35a
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