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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter des Branchenverzeichnisses Ruhrgebiet ist Roland Hentschel, Bielefelder Straße 214, 44625 Herne, E-Mail office@rolandhentschel.de (nachfolgend „Anbieter").

(2) Diese Bedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Leistungen des Anbieters, insbesondere für das Pro-Abonnement eines Firmeneintrags und für gebuchte Werbeplätze.

(3) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keine kostenpflichtigen Leistungen buchen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Kostenloser Basiseintrag

(1) Der Anbieter kann Unternehmen einen kostenlosen Basiseintrag zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Aufnahme, auf eine bestimmte Platzierung oder auf dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) Der Anbieter kann kostenlose Einträge ablehnen, ändern oder entfernen. Über Ablehnung, Änderung oder Entfernung informiert er den Betrieb unter Angabe des Grundes in Textform, sofern dessen Kontaktdaten vorliegen. Im Übrigen gilt § 7 entsprechend.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Buchungsvorgang für das Pro-Abonnement auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters abschließt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt oder die gebuchte Leistung freischaltet.

(3) Werbebuchungen kommen abweichend davon durch individuelle Vereinbarung in Textform zustande (§ 8).

(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Leistungsumfang des Pro-Abonnements

(1) Das Pro-Abonnement umfasst die Freischaltung eines erweiterten Firmeneintrags. Dazu gehören insbesondere eine ausführliche Beschreibung, das Hochladen von Fotos, die Angabe von Öffnungszeiten, die Verlinkung sozialer Netzwerke, die Anzeige der Google-Bewertung sowie eine Auswertung über Aufrufe und Kontaktklicks des eigenen Eintrags.

(2) Der Anbieter darf den Leistungsumfang weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Bei einer nicht nur unerheblichen Einschränkung informiert der Anbieter den Kunden in Textform; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Information außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(3) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Website im Jahresmittel von 99 Prozent, ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Eine bestimmte Anzahl von Aufrufen, Anfragen oder Aufträgen wird nicht geschuldet.

(4) Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder in den Ergebnislisten des Verzeichnisses ist nicht Vertragsgegenstand.

§ 5 Preise, Zahlung und Zahlungsdienstleister

(1) Das Pro-Abonnement kostet bei monatlicher Zahlweise 19,95 Euro pro Monat, bei jährlicher Zahlweise 239,40 Euro pro Jahr, jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Aktionsrabatte gelten nur für den ersten Abrechnungszeitraum; danach gilt der reguläre Preis der gewählten Zahlweise. Auf Beginn und Ende einer Aktion sowie den danach geltenden Preis weist der Anbieter im Bestellvorgang hin.

(2) Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) fällig. Die Abbuchung erfolgt automatisch zum jeweiligen Verlängerungstermin.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Es gelten ergänzend die Bedingungen dieses Dienstleisters für den Bezahlvorgang. Der Anbieter erhält und speichert keine vollständigen Zahlungsdaten des Kunden.

(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(5) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter die kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich sperren. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(6) Der Anbieter kann das Entgelt anpassen, wenn sich seine Kosten für die Erbringung der Leistung ändern, insbesondere Kosten für Betrieb und Hosting, für die Zahlungsabwicklung, für Personal oder durch Änderungen der gesetzlichen Abgaben. Eine Erhöhung darf zehn Prozent des zuletzt vereinbarten Entgelts nicht überschreiten und höchstens einmal in zwölf Monaten erfolgen. Sinken die Kosten, ist der Anbieter zu einer entsprechenden Senkung verpflichtet.

(7) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei Anlass und Umfang der Änderung. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen. Ohne fristgerechte Kündigung gilt der neue Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum als vereinbart; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Pro-Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum (einen Monat bei monatlicher, zwölf Monate bei jährlicher Zahlweise), solange es nicht gekündigt wird. Vor der Verlängerung eines Jahreszeitraums informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform.

(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung erfolgt selbständig über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters, das im Firmen-Portal verlinkt ist; eine Kündigung in Textform an die in § 1 genannte Adresse ist ebenso möglich.

(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen § 9 verstößt.

(5) Nach Ende des Abonnements wird der Eintrag auf den Umfang eines Basiseintrags zurückgesetzt. Bereits hochgeladene Fotos und erweiterte Angaben werden nicht veröffentlicht; der Anbieter ist nicht verpflichtet, sie über einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Ende des letzten bezahlten Abrechnungszeitraums hinaus vorzuhalten. Der Kunde ist für die eigene Sicherung seiner Inhalte verantwortlich.

§ 7 Prüfung der Inhalte und Moderationsvorbehalt

(1) Alle Einträge sowie sämtliche Änderungen an ihnen werden vor der Veröffentlichung durch den Anbieter geprüft. Bis zum Abschluss der Prüfung bleibt die zuletzt freigegebene Fassung öffentlich sichtbar.

(2) Der Anbieter kann die Veröffentlichung von Inhalten ablehnen oder bereits veröffentlichte Inhalte entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen § 9 verstoßen. Über Ablehnung oder Entfernung informiert der Anbieter den Kunden unter Angabe des Grundes in Textform. Der Kunde erhält Gelegenheit, den Inhalt anzupassen.

(3) Eine Pflicht des Anbieters zur anlasslosen Überwachung eingestellter Inhalte besteht nicht. Die Verantwortung für die Inhalte verbleibt beim Kunden.

(4) Wird ein Eintrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund gesperrt, bleibt die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bestehen. Bei jährlicher Zahlweise gilt dies nur für den Zeitraum bis zur Behebung des Grundes; dauert die Sperre länger als sechs Wochen an, kann der Kunde den Vertrag zum Ende des laufenden Monats kündigen und erhält das Entgelt für die verbleibende Laufzeit anteilig erstattet.

§ 8 Werbebuchungen

(1) Werbeplätze werden auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung in Textform gebucht. Darin werden Werbemittel, Platzierung, Buchungszeitraum und Vergütung festgelegt.

(2) Der Kunde liefert die Werbemittel rechtzeitig vor Beginn des Buchungszeitraums in dem vereinbarten Format an. Liefert der Kunde aus einem von ihm zu vertretenden Grund verspätet oder in einem nicht verwendbaren Format an, verkürzt sich der Buchungszeitraum entsprechend, ohne dass sich die Vergütung mindert.

(3) Der Anbieter weist die Auslieferung der Werbung durch die Zahl der Einblendungen und der Klicks nach. Die Erhebung erfolgt anonym auf Grundlage der serverseitigen Zählung des Anbieters. Diese Zählung ist für die Abrechnung maßgeblich. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Verlangen die tagesgenauen Zählwerte seiner Buchung zur Verfügung. Bestehen nach Einsicht begründete Zweifel an der Richtigkeit der Zählung, prüft der Anbieter sie nach und korrigiert die Abrechnung, wenn sich ein Fehler bestätigt.

(4) Der Anbieter kann Werbemittel ablehnen, die gegen geltendes Recht, gegen die Rechte Dritter oder gegen die Grundsätze des § 9 verstoßen oder die redaktionelle Inhalte nachahmen.

(5) Kann eine Werbung aus technischen Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgeliefert werden, verlängert sich der Buchungszeitraum entsprechend. Ist dies nicht möglich, erstattet der Anbieter den anteiligen Betrag.

§ 8a Prüfung und Moderation von Inhalten

(1) Der Anbieter prüft Einträge vor der Freigabe und behält sich vor, Einträge abzulehnen, zu sperren oder in ihrer Sichtbarkeit einzuschränken, wenn sie gegen geltendes Recht oder gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen § 9, verstoßen.

(2) Bei der Prüfung setzt der Anbieter sowohl automatisierte Mittel als auch persönliche Prüfung ein. Automatisiert getroffene Entscheidungen überprüft der Anbieter auf Widerspruch stets persönlich.

(3) Der Anbieter wendet diese Regeln sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig an und berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen und die Grundrechte aller Beteiligten.

(4) Über eine Maßnahme nach Absatz 1 unterrichtet der Anbieter den Kunden mit einer Begründung nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065. Die Begründung nennt die Art und den Umfang der Maßnahme, ihre Dauer, ob sie auf einer Meldung Dritter oder auf eigener Prüfung beruht, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die Möglichkeit des Widerspruchs.

(5) Der Kunde kann einer Maßnahme innerhalb von sechs Monaten widersprechen. Der Anbieter prüft den Widerspruch persönlich und antwortet innerhalb von sieben Tagen. Der ordentliche Rechtsweg bleibt daneben unberührt.

(6) Änderungen dieser Moderationsregeln teilt der Anbieter dem Kunden vorab mit. § 12 bleibt unberührt.

(7) Jede Person kann einen Eintrag über die auf jeder Eintragsseite verlinkte Meldefunktion melden. Der Anbieter bearbeitet Meldungen zeitnah; offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, alle übrigen Meldungen innerhalb von sieben Tagen. Ein Eintrag wird nicht allein aufgrund der Anzahl von Meldungen gesperrt.

§ 8b Marktplatz-Anzeigen

(1) Angemeldete Nutzer mit bestätigter E-Mail-Adresse können im Marktplatz Anzeigen einstellen. Anzeigen sind öffentlich sichtbar und laufen nach 60 Tagen automatisch aus.

(2) Der Anbieter wird durch eine Anzeige weder Vertragspartner noch Vermittler. Verträge kommen ausschließlich zwischen den Nutzerinnen und Nutzern zustande; der Anbieter stellt nur die Plattform bereit.

(3) Wer gewerblich inseriert, gibt seine Anbieterkennzeichnung an oder verweist auf seinen Eintrag im Verzeichnis.

(4) Anzeigen dürfen keine Inhalte enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Angebote unzulässiger Waren oder Dienstleistungen, keine jugendgefährdenden, beleidigenden oder irreführenden Inhalte und keine Angaben zu Dritten, die diese nicht selbst veröffentlicht haben.

(5) Für die Prüfung, Ablehnung und Sperrung von Anzeigen gilt § 8a entsprechend. Jede Änderung an einer bereits freigegebenen Anzeige durchläuft die Prüfung erneut.

(6) Zu einer Anzeige können bis zu drei Fotos hochgeladen werden. Der Nutzer sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den Bildern zu verfügen und dass bei abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen nach § 22 KUG vorliegen. Anzeigen mit Fotos prüft der Anbieter vor der Veröffentlichung stets persönlich, weil Bildinhalte automatisiert nicht bewertet werden können.

(7) Unter Suchanzeigen zeigt der Anbieter als Werbung gekennzeichnete Betriebe mit kostenpflichtigem Premium-Eintrag. Diese Betriebe haben die Anzeige nicht gesehen und nicht darauf reagiert; die Auswahl erfolgt automatisch nach Branche und Ort. Die Auswahlkriterien sind unter „So sortieren wir“ im Einzelnen offengelegt.

(8) Auf eine veröffentlichte Anzeige können nur Nutzerinnen und Nutzer mit einem freigegebenen Betriebseintrag antworten. Der Inserent kann auf die eigene Anzeige nicht antworten.

(9) Betriebe ohne kostenpflichtigen Premium-Eintrag können erst 48 Stunden nach Veröffentlichung der Anzeige antworten; Betriebe mit einem aktiven Premium-Eintrag können sofort antworten.

(10) Je Betrieb ist zu einer Anzeige höchstens eine Antwort zulässig.

(11) Für die Prüfung, Ablehnung und Sperrung von Antworten gilt § 8a entsprechend.

(12) Der Inserent kann eine Antwort als hilfreich markieren und die Anzeige damit für weitere Antworten schließen.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm übermittelten Angaben zu seinem Unternehmen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Änderungen teilt er unverzüglich mit oder pflegt sie selbst ein.

(2) Der Kunde darf nur Texte, Fotos, Logos und sonstige Inhalte einstellen, an denen er über die erforderlichen Rechte verfügt. Er sichert zu, dass er insbesondere die Nutzungsrechte an allen hochgeladenen Fotos besitzt und dass bei abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen nach § 22 KUG vorliegen. Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, räumlich und zeitlich auf die Dauer des Eintrags beschränkte Recht ein, diese Inhalte zum Zweck der Darstellung des Eintrags öffentlich zugänglich zu machen und dafür technisch zu bearbeiten, etwa durch Skalierung und Formatumwandlung.

(3) Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine wettbewerbswidrigen, irreführenden, beleidigenden, jugendgefährdenden oder rechtsverletzenden Inhalte.

(4) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und teilt dem Anbieter einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit.

(5) Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter durch von ihm eingestellte Inhalte, stellt er den Anbieter von Ansprüchen dieser Dritten einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme; ohne Zustimmung des Kunden erkennt der Anbieter Ansprüche nicht an.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unbeschränkt haftet er im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die über den Fußbereich jeder Seite abrufbar ist.

§ 12 Änderung dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder wenn eine Regelungslücke geschlossen werden muss, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(2) Nicht auf diesem Weg geändert werden können das Entgelt, der in § 4 beschriebene Kern der geschuldeten Leistung sowie Laufzeit und Kündigungsfristen. Änderungen dieser Punkte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Für Entgeltanpassungen gilt ausschließlich § 5 Abs. 6 und 7, für Änderungen des Leistungsumfangs ausschließlich § 4 Abs. 2.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Stand dieser Bedingungen: 26. Juli 2026