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Was kostet ein Maler? Preise pro Quadratmeter und Stundensätze

Belegte Malerpreise pro Quadratmeter für Wände, Decken, Tapete und Fassade, dazu der Stundensatz eines Malermeisters, alles brutto und mit Quelle. Mit dem Herner Zuschuss für Fassaden.

Von Roland Hentschel, Betreiber des Ruhrverzeichnis, Herne
Zahlen zuletzt geprüft am 12.08.2026

RuhrverzeichnisHeruntergeladen am 18.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wände streichen kostet 9,50 bis 16,70 Euro pro Quadratmeter, ein Fassadenanstrich 21,40 bis 33,30 Euro pro Quadratmeter. Alle Beträge brutto, also inklusive Mehrwertsteuer.
  • Wer nach Stunden abrechnen lässt, zahlt bei einem Malermeister 65 bis 89 Euro.
  • Rechnen Sie mit der Wandfläche, nicht mit der Wohnfläche: eine Wohnung mit 70 Quadratmetern hat rund 175 bis 210 Quadratmeter Wand, macht 1.660 bis 3.500 Euro für zwei Anstriche.
  • Für Fassaden und Höfe in Herne-Mitte bezuschusst die Stadt bis zu 30 Euro je Quadratmeter, aber nur bei Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Gerechnet wird fast immer nach Fläche, nicht nach Zeit. Der Stundensatz wird erst bei kleinen oder schwer kalkulierbaren Arbeiten interessant.

Preise nach Leistung

Die Werte gelten für Standardfälle, also glatte Wand oder vorhandene Raufaser, jeweils zwei Anstriche. Wer stattdessen nach Stunden abrechnen lässt, zahlt bei einem Malermeister 65 bis 89 Euro.

Alle Beträge brutto, also inklusive Mehrwertsteuer.
LeistungEuro je Quadratmeter
Wände streichen, zwei Anstriche9,50 bis 16,70
Decken streichen, zwei Anstriche11,90 bis 19,00
Raufaser tapezieren11,90 bis 17,90
Alte Tapete entfernen4,80 bis 9,50
Fassadenanstrich, zwei Anstriche21,40 bis 33,30

Was im Quadratmeterpreis nicht enthalten ist

Der Flächenpreis deckt das Streichen ab, nicht die Vorarbeit. Spachtelarbeiten, Grundierung sowie das Lackieren von Türen, Zargen und Heizkörpern werden getrennt berechnet. Auch das Abkleben und Abdecken taucht bei manchen Betrieben als eigene Position auf.

Deshalb sind zwei Angebote mit gleichem Quadratmeterpreis nicht automatisch gleich teuer. Vergleichbar wird es erst, wenn dieselben Vorarbeiten in beiden Angeboten stehen.

Nach Fläche oder nach Stunde abrechnen

Bei einer normalen Wohnung ist die Abrechnung nach Fläche für beide Seiten die ruhigere Lösung: Sie kennen den Betrag vorher, und der Betrieb wird nicht dafür bestraft, dass er schnell arbeitet.

Nach Stunden lohnt es sich bei Kleinigkeiten, bei Ausbesserungen und überall dort, wo vorher niemand sagen kann, wie viel Untergrund noch zum Vorschein kommt. Ein seriöser Betrieb sagt Ihnen, welche der beiden Rechenarten er für Ihren Fall für sinnvoll hält, und begründet es.

Wandfläche berechnen: die Zahl, an der alles hängt

Der Quadratmeterpreis nützt nichts, solange die Quadratmeter falsch sind. Der häufigste Fehler: die Wohnfläche mit der zu streichenden Wandfläche zu verwechseln. Eine Wohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche hat ein Vielfaches davon an Wand.

Verlässlich rechnen Sie je Raum den Umfang mal die Raumhöhe und ziehen Fenster und Türen ab. Ein Zimmer von vier mal fünf Metern hat 18 Meter Umfang; bei 2,50 Meter Höhe sind das 45 Quadratmeter Wand. Ein Fenster und eine Tür nehmen davon rund fünf Quadratmeter weg, bleiben 40. Bei 9,50 bis 16,70 Euro je Quadratmeter kostet dieser eine Raum also 380 bis 668 Euro. Soll die Decke mit, kommt die Grundfläche dazu, hier 20 Quadratmeter.

Die verbreitete Faustzahl, Wohnfläche mal zweieinhalb bis drei, trägt nur bei normal geschnittenen Räumen mit üblicher Höhe. Bei Altbauten mit 3,20 Meter Höhe, bei verwinkelten Grundrissen und bei Dachschrägen liegt sie daneben. Für eine erste Einordnung reicht sie, für ein Angebot nicht.

Was eine ganze Wohnung kostet

Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern Wohnfläche sind bei üblicher Raumhöhe rund 175 bis 210 Quadratmeter Wandfläche anzusetzen. Zwei Anstriche auf vorhandenem Untergrund kosten damit etwa 1.660 bis 3.500 Euro. Die Spanne ist so breit, weil sie beide Enden des Quadratmeterpreises enthält.

Was den Betrag nach oben treibt, ist selten die Fläche, sondern die Vorarbeit: alte Tapete entfernen, spachteln, grundieren. Was ihn nach unten bringt: leere Räume. Ein Betrieb, der keine Möbel rücken und nichts abkleben muss, kalkuliert anders.

Diese Rechnung ersetzt kein Angebot. Sie zeigt, in welcher Größenordnung Sie sich bewegen, und ob ein vorliegendes Angebot dazu passt.

Mietwohnung: wer streichen muss

Ob Sie als Mieter überhaupt zahlen müssen, hängt am Mietvertrag, und viele der dort üblichen Klauseln sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel zu Schönheitsreparaturen ins Leere geht, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und der Mieter dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen hat (VIII ZR 277/16). Dann bleibt die Pflicht beim Vermieter.

Ebenfalls unwirksam sind starre Fristenpläne, die feste Abstände vorgeben, etwa Küche nach drei und Wohnräume nach fünf Jahren, ohne auf den tatsächlichen Zustand zu sehen. Zulässig sind nur flexible Fristen.

Bei der Farbe gilt: Für die Rückgabe darf der Vermieter neutrale, helle und deckende Töne verlangen, soweit das für die Weitervermietung nötig ist. Eine Vorgabe, die Sie schon während der Mietzeit auf bestimmte Farben festlegt, ist dagegen regelmäßig angreifbar.

Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Er soll verhindern, dass Sie einen Malerbetrieb für eine Leistung beauftragen, die Sie gar nicht schulden.

Fassade in Herne: bis 30 Euro pro Quadratmeter Zuschuss

Für Fassaden und Höfe in Herne-Mitte gibt es ein Förderprogramm der Stadt Herne. Bezuschusst werden bis zu 30 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche. Bei einem Fassadenanstrich, der zwischen 21,40 und 33,30 Euro pro Quadratmeter kostet, deckt das je nach Fall einen erheblichen Teil ab.

Ob Ihr Gebäude im Fördergebiet liegt und welche Bedingungen gelten, steht im Serviceportal der Stadt. Wichtig ist die Reihenfolge: Ein Zuschuss wird vor Beginn der Arbeiten beantragt, nicht danach.

Wo das Ruhrgebiet in diesen Spannen liegt

Die Werte sind bundesweit erhoben. Für Herne und das Revier ist das untere bis mittlere Drittel realistisch. Die ausgewerteten Erhebungen weisen den Ballungsraumaufschlag von 15 bis 25 Prozent für München, Hamburg, Frankfurt und Stuttgart aus, nicht für das Ruhrgebiet.

Hohe Betriebsdichte und starker Wettbewerb drücken hier, gleichzeitig ist das Revier kein ländlicher Raum, für den dieselben Quellen 10 bis 20 Prozent Abschlag nennen.

Quellen

  • Angebotsmeister, Malerarbeiten Preise 2026Quadratmeterpreise und Stundensatz Malermeister, netto erhoben und auf brutto umgerechnet
    https://angebots-meister.de/blog/malerarbeiten-preise-2026
  • Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zum Urteil VIII ZR 277/16Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert übergebener Wohnung
    https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/2018138.html
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BranchenmindestlöhneBranchenmindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk 14,35 Euro für gelernte Beschäftigte ab 1. Januar 2026
    https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Branchenmindestlohn/Branchenmindestlohn-art.html
  • Serviceportal der Stadt Herne, Fassaden- und HofflächenprogrammZuschuss bis 30 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche in Herne-Mitte
    https://serviceportal.herne.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/539186/show

Ruhrverzeichnis · Betriebe im Revier

ruhrverzeichnis.de · office@rolandhentschel.de
Roland Hentschel, Bielefelder Straße 214, 44625 Herne

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